Beitrag und Arbeitsstunden

Einzelmitglied 138,- €
Familie
(Erwachsene, Kinder)
230,- €
Schüler, Studenten, Auszubildende,
Wehr- u. Ersatzdienstleistende
über 18 bis max. 27 Jahre (mit Ausweis)
92,- €
Kinder u. Jugendliche (6 – 18 Jahre)
Ist ein Elternteil Mitglied, entfällt der Beitrag
bis zum Alter von 14 Jahren
24,- €
Gastspieler
(pro Stunde)
5,- €
Ballmaschine
(pro Stunde)
2,50 €

Zahlung von Beitrag

  1. Der Beitrag wird gem. Vorstandsbeschluss jährlich per Abbuchungsverfahren im März erhoben. Selbstzahler haben Ihren Beitrag bis zum 31. März zu entrichten – es erfolgt keine Rechnungslegung.
  2. Im Eintrittsjahr wird der Beitrag quartalsweiße erhoben und richtet sich nach dem jeweiligen Datum des Vereinseintritts. Der Betrag ist bei Bestätigung der Aufnahme fällig.
  3. Bei nachträglichem Eintritt eines Ehepartners wird für diesen der verringerte Beitrag der Familie erhoben; ansonsten wird nach Punkt 2 verfahren.
  4. Für ein passives Mitglied gilt 50% des Jahresbeitrags, unabhängig vom Eintrittsdatum. Der Antrag von aktiven Mitgliedern auf passive Mitgliedschaft ist bis zum 01. März des Jahres schriftlich an den Vorstand zu stellen und gilt für das ganze Jahr.
  5. Kinder, die am 01.01. das 14. Lebensjahr und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bezahlen in dem Jahr noch den Kinder- bzw. Jugendbeitrag.
  6. Beim Ausscheiden aus dem Verein wird kein Beitrag erstattet.

Ableistung oder Zahlung von Arbeitsstunden

  1. Jedes aktive Mitglied (auch Schüler, Studenten, Auszubildende, die am 01.01. bereits ein Alter von 18 Jahren erreicht haben) muss im laufenden Kalenderjahr 6 Arbeitsstunden bzw. 15,- € pro Stunde leisten. Die Ableistung von Arbeitsstunden gilt auch für aktive Mitglieder unter 18 Jahren, sofern eine blaue/rote Spielgenehmigung beim Vorstand beantragt und erteilt wurde. Eine gegenseitige Aufrechnung der Stunden kann bei denen erfolgen, wo ein Familienbeitrag erhoben wird.
  2. Bei Nichtableisten der Arbeitsstunden wird der entsprechende Betrag mit dem nächsten Jahresbeitrag, bzw. bei Austritt aus dem Verein zum 31.12. des Jahres fällig.
  3. Eine Anrechnung für mehrgeleistete Arbeitsstunden auf die folgende Saison ist nicht möglich.
  4. Im Eintrittsjahr müssen die Arbeitsstunden anteilmäßig der Eintrittsquartale abgeleistet werden.
  5. Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet auf schriftlichen Antrag der Vorstand.